„Ungleichbehandlung und Irritation“: Bundesligisten reagieren auf Polizeikosten-Urteil

Offene Fragen bleiben

Die Polizei begleitet den HSV-Fanmarsch. Archivfoto: Lobeca/Andreas Hannig

Lübeck – Vergangene Woche gab es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den meisten Fußball-Vereinen nicht sonderlich schmeckte. Künftig dürfen nämlich die Bundesländer der DFL die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen. Viele Bundesligisten reagierten mit Unverständnis auf diese Nachricht.

Offene Fragen am Millerntor

Von Seiten des FC St. Pauli heißt es: „Wir begrüßen, dass es nun verfassungsrechtliche Klarheit gibt. Das Urteil sehen wir als Herausforderung, weil sich daraus viele weitere Fragen ergeben, was die Konsequenzen betrifft. Ob die Regelung vernünftig ist, hat das Gericht nicht beurteilt. Die langjährigen Kontroversen zeigen vielmehr, dass diese Regelung offene Fragen und Ungleichbehandlung schafft. An den Ursachen für Gewalt wird sie auch nichts ändern. Wir treten weiterhin für mehr Prävention ein, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Ob die Regelung vernünftig ist, hat das Gericht nicht beurteilt. Die langjährigen Kontroversen zeigen vielmehr, dass diese Regelung offene Fragen und Ungleichbehandlung schafft. An den Ursachen für Gewalt wird sie auch nichts ändern. Wir treten weiterhin für mehr Prävention ein, um die Situation nachhaltig zu verbessern.“

Irritation beim HSV

Eric Huwer, Finanzvorstand des Hamburger SV kommentierte das Urteil wie folgt: „Wir respektieren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auch wenn wir es mit Irritation zur Kenntnis nehmen, da es die staatliche Sicherheitsarchitektur infrage stellt. Öffentliche Sicherheit darf nicht privatisiert werden.“

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Kiel ohne Verständnis

In einer Stellungnahme gegenüber dem NDR stellte Holstein Kiel die Situation so dar: „Bevor über die Beteiligung des Fußballs an den Kosten für die Einsätze von Polizeikräften diskutiert wird, sollten die Vereine durch Politik und Justiz auch in die Lage versetzt und unterstützt werden, Sanktionen gegen Störer und Gefährder überhaupt durchsetzen und die entsprechenden Handlungen vornehmen zu können.“

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