Lübeck – Die Saison in der Schleswig-Holstein-Liga (SH-Liga) hat ebenfalls die Zielgerade erreicht. Hier die Zusammenfassung der Informationen für die Auf- und Abstiegsfrage, wie sie zum Saisonende umgesetzt wird. Aus dem Großraum Lübeck – Mannschaften über die HL-Sports berichtet – sind bei den Männern der ATSV Stockelsdorf und der TuS Aumühle-Wohltorf, sowie bei den Frauen der SV Sülfeld und der Lauenburger SV betroffen.
Allgemeines
Nach Abschluss der Meisterschaftsspiele in der SH-Liga entscheiden über die für Meisterschaft, Auf- oder Abstieg maßgeblichen Tabellenplätze. Bei Punktgleichheit werden die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften während der Spielsaison gegeneinander ausgetragenen Spiele herangezogen. Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt.
a) Nach Punkten
b) Bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass Abs. c anzuwenden ist.
c) Entscheidungsspiele sind durchzuführen, wenn bei Punktgleichheit Spiele zwischen den betreffenden Mannschaften ohne Torverhältnis gewertet wurden. Ist hierbei jedoch eines der Spiele für eine Mannschaft als verloren gewertet worden, weil sie nicht angetreten ist, so gilt sie als nachrangig platziert.
d) Bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz wird nur ein Entscheidungsspiel in neutraler Halle ausgetragen.
Aufstieg in die Oberliga Hamburg/Schleswig-Holstein (OL-HH/SH)
Die Landesmeister vom Hamburger Handball-Verband (HHV) und Handballverband Schleswig-Holstein (HVSH) steigen in jedem Fall in die OL-HH/SH auf. Liegt die Staffelstärke der OL-HH/SH (Regelabsteiger und Aufsteiger berücksichtigt) unter 14 Mannschaften, werden die freien Plätze nach folgenden Kriterien vergeben:
a) Bei einem freien Platz werden zwei Entscheidungsspiele gemäß § 44 SPO/DHB (Hin- und Rückspiel) der Vizemeister – oder Vertreter der LV – beider Landesverbänder (HHV und HVSH) ausgetragen.
b) Bei zwei freien Plätze steigen beide Vizemeister auf.
c) Gibt es drei oder mehr freie Plätze, verringert sich die Anzahl der Regelabsteiger der OL-HH/SH dementsprechend.
Maximal können insgesamt vier Mannschaften beider Landesverbände aufsteigen. Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, geht dieses an die nächstplatzierte Mannschaft über, allerdings maximal bis zum Drittplatzierten.
Abstieg aus der Schleswig-Holstein-Liga (SH-Liga)
In der laufenden Saison 2018/19 besteht die SH-Liga bei den Männern ausnahmsweise aus 15 Mannschaften gegenüber den 14 bei den Frauen. Aus diesem Grunde gibt es am Ende der Saison 2018/19 bei den Männern vier – Staffelgröße wird wieder auf 14 reduziert – und bei den Frauen drei Regelabsteiger. Wird eine Mannschaft nach Veröffentlichung des Spielplans abgemeldet oder scheidet sie während der laufenden Saison aus, gilt sie als Regelabsteiger und hat damit die Berechtigung in der nächsten Saison am Spielbetrieb der Landeliga teilzunehmen.
Muss die SH-Liga wegen des Abstiegs aus der OL-HH/SH Mannschaften aufnehmen, müssen gegebenenfalls weitere Mannschaften neben den Regelabsteigern die SH-Liga verlassen (gleitende Skale), bis die Staffelstärke von 14 Mannschaften erreicht ist.