Lübeck – Langsam neigt sich die Saison in der Landesliga-Nord und -Süd (LL-Nord und LL-Süd) dem Ende zu. Die Regelungen für den Auf- und Abstieg in beiden Landesligen finden gemäß der Durchführungsbestimmungen Saison 2019/20 im HVSH für den Spielbetrieb der Schleswig-Holstein- und Landes-Ligen statt. Bei den Frauen wie auch bei den Männern besteht die jeweilige Nord- und Südstaffel aus 14 Mannschaften, die nach regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzt sind.
Allgemeines
Nach Abschluss der Meisterschaftsspiele in den Landesligen entscheiden über die für Meisterschaft, Auf- oder Abstieg maßgeblichen Tabellenplätze. Bei Punktgleichheit werden die Ergebnisse, der von den betreffenden Mannschaften während der Spielsaison gegeneinander ausgetragenen Spiele herangezogen. Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt:
a) Nach Punkten
b) Bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass Absatz c anzuwenden ist.
c) Entscheidungsspiele sind durchzuführen, wenn bei Punktgleichheit Spiele zwischen den betreffenden Mannschaften ohne Torverhältnis gewertet wurden. Ist hierbei jedoch eines der Spiele für eine Mannschaft als verloren gewertet worden, weil sie nicht angetreten ist, so gilt sie als nachrangig platziert.
d) Bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz wird nur ein Entscheidungsspiel in neutraler Halle ausgetragen.
Aufstieg in die Schleswig-Holstein-Liga (SH-Liga)
Der Meister der Landesliga-Nord und -Süd steigt direkt in die SH-Liga auf. Der gegebenenfalls dritte Aufstiegsplatz wird durch die jeweiligen Zweitplatzierten in einem Entscheidungsspiel in neutraler Halle ausgespielt. Kann oder will ein Meister nicht aufsteigen, oder verzichtet ein Vizemeister auf die Teilnahme an der Aufstiegsrelegation, werden die weiteren Aufstiegsplätze noch durch die Drittplatzierten ermittelt. Ab Platz 4 ist ein Aufstieg nicht mehr möglich.
Für die Dritten ist ein Aufstieg allerdings nur möglich, wenn neben den Regelabsteigern keine weitere Mannschaft die SH-Liga verlassen muss. Ist dieses der Fall, haben dieses ein Vorrecht gegenüber den Drittplatzierten.
Abstieg aus den Landesligen-Nord und Süd (LL-Nord und LL-Süd)
Aus den Landesligen der Männer und Frauen gibt es jeweils drei Regelabsteiger. Sind Mannschaften aufgrund eines Abstiegs aus der SH-Liga aufzunehmen, müssen gegebenenfalls außer den Regelabsteigern entsprechend weitere Mannschaften die Spielklasse verlassen (gleitende Skala), bis die Staffelgröße von 14 Mannschaften erreicht ist. Gegebenenfalls finden Entscheidungsspiele um den Klassenerhalt statt. Bei notwendigen Entscheidungsspielen um den Abstieg zwischen zwei Mannschaften, findet entgegen § 44 Abs. 1 SPO/DHB nur ein Entscheidungsspiel an neutralem Ort statt.
Wird eine gemeldete Mannschaft nach Veröffentlichung des Spielplans abgemeldet oder scheidet sie während der laufenden Saison aus anderen Gründen aus, gilt sie als erster Regelabsteiger.