Lübeck – Die Spielordnung (SpO) vom Deutschen Handball Bund (DHB) hat sich zum 1. Juli dieses Jahr in einigen Paragrafen geändert. Es geht im Wesentlichen um die Sonderspielrechte – hauptsächlich im Bereich der Jugend. Es sind die Paragrafen 15 (Zweitspielrecht), 19 (Doppelspielrecht von Jugendspielern), 19a (Zweitspielrecht für Jugendspiele der Altersklassen A bis C) und 19b (Gastspielrecht für Jugendspieler), in denen es zu Konkretisierungen oder Vereinfachungen kam. Weiter wurden die Paragrafen 23 (Vereinswechsel) und 26 (Dauer der Wartefristen) verändert sowie ebenfalls der Paragraf 55 (Einschränkungen des Spielrechts in Meisterschaftsspielen) – der sogenannte „Festspiel-Paragraf“.
Der § 55 der SpO des DHB blieb im Wesentlichen unverändert, nur der Zeitraum nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft wurde von vier auf sechs Wochen verlängert, bis der Spieler oder die Spielerin in der niedrigeren Mannschaft wieder teilnahmeberechtigt wird. Alle anderen Voraussetzung und Regelungen blieben unberührt.
Um fehlerfrei durch die Vorbereitung und die nächste Saison zu kommen, sollten sich alle Verantwortlichen mit den Neuerungen vertraut machen. Die komplette Spielordnung steht auf der Seite des DHB unter „Spielordnung (ab dem 1.7.2020) zum Herunterladen bereit. Dort sind die Änderungen in roter Farbe ausgeführt.