Lübeck – In der Schleswig-Holstein-Liga (SH-Liga) der Frauen hat Saison – trotz Coronazeit – den bekannten Verlauf. Es sind lediglich 13 Mannschaften am Start, die in der altbewährten Hin- und Rückrunde den Meister und die Absteiger ausspielen.
Landesmeister steigt in Oberliga auf
Der Staffelsieger ist Landesmeister und steigt in die Oberliga Hamburg/Schleswig/Holstein (OL-HH/SH) auf. Sind weitere Plätze in der OL-HH/SH frei, können gegebenenfalls Entscheidungsspiele gemäß § 44 SPO/DHB zwischen den Tabellenzweiten der Schleswig-Holstein Liga und der Hamburg Liga durchgeführt werden, um die freien Plätze aufzufüllen. Es können maximal vier Mannschaften beider Landesverbände in die OL-HH/SH aufsteigen. Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, geht dieses an die nächstplatzierte Mannschaft über. Es endet mit dem dritten Tabellenplatz.
Am Ende gibt es zwei Regelabsteiger
In der SH-Liga der Frauen gibt es zwei Regelabsteiger. Die Mannschaft der HSG Jörl-Doppeleiche Viöl (Rückzug aus der 3. Liga und Verzicht auf Start in der SH-Liga) gilt bereits als erster der zwei Regelabsteiger. Sind Mannschaften aufgrund eines Abstieges aus der OL-HH/SH aufzunehmen, müssen gegebenenfalls außer den Regelabsteigern entsprechend weitere Mannschaften die Spielklasse (Zwangsabsteiger auf Basis der gleitenden Skala) verlassen, bis die Staffelgröße von 14 Mannschaften zur Serie 2021/22 erreicht ist. Mannschaften, die während der Serie ausscheiden, sind Regelabsteiger. Mannschaften, die nach dem letzten Spieltag auf die weitere Klassenzugehörigkeit verzichten, ersetzen zunächst mögliche Zwangsabteiger und in der Folge die Regelabsteiger in der entsprechenden Reihenfolge.
Drei Aufsteiger aus den Landesligen
Die Meister der Landesligen (Aufstiegsrunden Nord und Süd) steigen in die SH-Liga auf. Der dritte Aufstiegsplatz wird zwischen den beiden zweitplatzierten Mannschaften (Nord und Süd) ausgespielt. Verzichtet ein Meister auf den Aufstieg oder verzichtet ein Vizemeister auf die Teilnahme an der Aufstiegsrelegation, gelten die drei verbleibenden Mannschaften als Aufsteiger. Verzichtet mehr als eine Mannschaft aus dem Bereich der beiden Meister und Vizemeister auf ihr Aufstiegsrecht, werden weitere Aufstiegsplätze gegebenenfalls durch die Tabellendritten ermittelt.
Ein Aufstieg weiterer Mannschaften nach den Drittplatzierten ist nicht möglich. Gegebenenfalls verbleiben Regelabsteiger in der SH-Liga. Ein Aufstieg der Tabellendritten kann allerdings nur in Frage kommen, sofern neben den Regelabsteigern der SH-Liga keine weiteren Mannschaften aus dieser absteigen müssten. Zwangsabsteiger aus der SH-Liga würden gegenüber den Tabellendritten der Landesligen vorrangig in der SH-Liga verbleiben. Bei notwendigen Entscheidungsspielen um den Aufstieg zwischen zwei Mannschaften findet entgegen § 44 Abs. 1 SPO/DHB nur ein Entscheidungsspiel an neutralem Ort statt.
Die angegebenen Auf- und Abstiegsregelungen gelten vorbehaltlich einer ausstehenden Entscheidung des Erweiterten Präsidiums des HVSH (November 2020, März 2021) zur möglichen Veränderung der Wettkampfsysteme auf Landesebene für die Saison 2021/22.