HSV Hamburg gewinnt Kampf um Bundesliga-Lizenz für 2024/25

Lizenz für die Hamburger unter weiterer Bedingung

Der HSV Hamburg läuft auch in der kommenden Saison in der Bundesliga auf
Foto: Lobeca/Ralf Homburg
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Hamburg – Der Handball Sport Verein Hamburg hat gestern (30.5.) nach einer sechsstündigen mündlichen Verhandlung des dreiköpfigen, unabhängigen Schiedsgerichtes im Maritim Hotel am Flughafen in Hannover die Lizenz für die Saison 2024/25 erhalten. Dieses unter der Voraussetzung der Erbringung einer zusätzlichen Sicherheitsleistung. Hamburg kann somit beruhigt in die letzte Begegnung am Sonntag (2.6.) um 16.30 Uhr beim HBW Balingen-Weilstetten gehen.

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Lizenzentscheidung von Erfüllung zusätzlicher Bedingung abhängig

Das vom Handball Sport Verein Hamburg als letzte Möglichkeit angerufene dreiköpfige unabhängige Schiedsgericht tagte gestern in Hannover unter dem Vorsitz des Fachanwalts für Sportrecht Christof Wieschemann. Als Beisitzer des Schiedsgerichts nahmen an der Verhandlung der vom HSV Hamburg benannte Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Tarek Cherkeh und für die Handball-Bundesliga Rechtsanwalt Michael Kintrup teil.

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Die endgültige Lizenzerteilung wurde vom Schiedsgericht mit dem gestrigen Schiedsspruch unter die Bedingung einer zusätzlich zu erbringenden finanziellen Sicherheitsleistung gestellt. Zur Abdeckung des Risikos zukünftig möglicherweise entstehender finanzieller Risiken hat der Handball Sport Verein Hamburg, die vom Schiedsgericht festgelegte Sicherheitsleistung bis spätestens zum Mittwoch (5.6.) auf ein Konto der HBL zu leisten. Sofern der Nachweis der Erbringung dieser Sicherheitsleistung nicht fristgemäß erbracht werden sollte, gilt die Lizenz als nicht erteilt.

„Das Gericht hat sich den Sachverhalt ausgesprochen gründlich angeschaut und alle Argumente, sowohl unsere als auch die der HBL, berücksichtigt und alles gründlich abgewogen. Daraufhin hat das Schiedsgericht entschieden, dass die Bedingung im Rahmen der Lizenzentscheidung nicht wirksam gesetzt worden ist. Erfreulicherweise haben wir die Lizenz jetzt erhalten, aber damit eine weitere Bedingung zur teilweisen Vorfinanzierung der kommenden Saison auferlegt bekommen“, sagte Rechtsanwalt André van de Velde.

„Nach maximaler Anspannung in den letzten Tagen ist durchaus eine Erleichterung zu spüren und das Urteil ist für uns ein Erfolg. Und jetzt werden wir alles in die Waageschale werfen, um die Bedingung bis zum nächsten Mittwoch fristgerecht zu erfüllen. Wir haben unmittelbar nach dem Urteil bereits alle Hebel in Bewegung gesetzt und sind fest davon überzeugt, dass wir das hinkriegen werden“, erklärte HSVH-Geschäftsführer Sebastian Frecke.

TuS Vinnhorst und derzeit der Bergische HC bleiben Regelabsteiger

Durch diese endgültige Entscheidung steht in der 1. Handball-Bundesliga, neben dem schon seit längerem als Absteiger feststehenden HBW Balingen-Weilstetten, auch der Bergische HC auf einem Regelabstiegsplatz. In der 2. Handball-Bundesliga trifft es neben den EHV Aue auch den TuS Vinnhorst, der bei einem Hamburger Lizenzentzug ebenfalls den Klassenerhalt als Vorletzter als Bonus bekommen hätte. Somit greift in beiden Bundesligen die Regelabstiegsregelung.

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