Lockdown beschlossen: diese Maßnahmen gelten ab Montag – Amateursport komplett eingestellt

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Kanzlei Proff

Berlin – In der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin gab es am Mittwoch klare Beschlüsse in der Bekäpfung der Corona-Pandemie. Der 2. Lockdown steht fest. Von Montag, 2. November 2020 an wird für vier Wochen das öffentliche Leben zum Teil heruntergefahren. Dabei handelt es sich um weichere Einschränkungen als noch im vergangenen Frühjahr.

Das sind die Maßnahmen

Es gilt ab Montag eine Kontaktbeschränkung. So dürfen sich dann nur noch Personen aus zwei Haushalten mit maximal zehn Personen treffen.

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Allerdings erlaubt ist die Lieferung und Abholung von Essen für zu Hause. Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen werden ebenfalls geschlossen. Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen. Der Einzelhandel bleibt geöffnet. Hier gibt es jedoch eine Beschränkung von Kunden, die gleichzeitig im Laden sein dürfen.

Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.

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Der Amateursport wird eingestellt. Vereine dürfen somit nicht mehr trainieren. Allein joggen gehen bleibt erlaubt. Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Profisport darf weitermachen, allerdings ohne Zuschauer.

Auf Reisen, zu touristischen Zwecken sollen und auf den Besuch von Verwandten soll verzichtet werden. Für Touristen gilt ein Beherbergungsverbot.

Die genaue Verordnung wird durch die Bundesländer in den kommenden Tagen veröffentlicht. Wir werden euch darüber informieren.

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