Kiel – Der Landessportverband Schleswig-Holstein und der Handballverband Schleswig-Holstein haben bekannt gegeben, dass in der von der Landesregierung beschlossenen Landesverordnung für den Zeitraum vom 4. bis 17. Mai erste Schritte für eine Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sportbetriebes enthalten sind. Hier wird im § 6 Abs.11 Nummer 1 bis 7 erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein Wiedereinstieg möglich ist. Unter Nummer 7 wird auf die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) entwickelten zehn Leitplanken und vom Deutschen Handballbund (DHB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelten Empfehlungen (HL-SPORTS berichtete) verwiesen.
Rückkehr in den Spielbetrieb
Durch diese Maßnahmen soll eine Rückkehr in den Spielbetrieb – auch mit Zuschauern – ermöglicht werden. Das Positionspapier „return to play“ gibt Handlungsempfehlungen, wie Trainingsprozesse in den verschiedenen Stufen mit Blick auf Hygiene- und Schutzmaßnahmen organisiert und wie beispielsweise Handballfelder aufgeteilt werden können.
(LSV/HVSH)