Lübeck – Nachdem der Handball-Weltverband IHF grundlegende Regeländerungen vorgenommen hat, hat der Bundesrat die Zusatzbestimmungen ebenfalls für den Deutschen Handballbund beschlossen. Die Änderungen betreffen das Passive Spiel, den Kopftreffer gegen den Torhüter sowie die Anwurfzone. Diese Regeländerungen treten vom 1. Juli 2022 in Kraft und werden somit bereits in der kommenden Saison in allen Ebenen umgesetzt. Dabei wirft die Umsetzung der Anwurfzone im Amateurbereich noch Schwierigkeiten auf.
Passives Spiel (Regel 7.12)
Seit dem 1. Juli 2016 waren nach dem passiven Vorwarnzeichen (hebend es Armes) durch die Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen nur noch maximal sechs Pässe erlaubt. Dieses war eine Tatsachenentscheidung, dass es keinen Einspruchsgrund darstellte, wenn bereits nach fünf oder erst nach sieben Pässen auf passives Spiel entschieden wurde.
Ab dem 1. Juli 2022 sind nur noch maximal vier Pässe erlaubt, bevor beim fünften Pass auf passives Spiel durch die Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen entschieden wird. Dieses soll die Dauer des Angriffs nach dem passiven Vorwarnzeichen deutlich verringern.
Eine Ausnahme von der künftigen Vier-Pass-Regel bleibt weiterhin bestehen. Bei Einwurf- und Freiwurfausführungen ist immer mindestens noch ein Zuspiel zu einem Mitspieler möglich. Das bedeutet, wenn der Wurf nach dem vierten Pass von der Abwehr zum Einwurf aus der Ecke abgefälscht wird, muss dieser nicht direkt auf das Tor geworfen werden, sondern der einwerfende Spieler hat noch einen Pass. Wird der angespielte Spieler beim Wurf regelwidrig gehindert, dass es einen Freiwurf gibt, kommt ein weiterer Pass hinzu. Ungeachtet der Reduzierung der Anzahl der Pässe, behalten die Unparteiischen auch weiterhin die Möglichkeit, bereits vor dem vierten Pass das passive Spiel abzupfeifen. Dieses kann der Fall sein, wenn der angreifende Spieler beispielsweise einen Rückpass in die eigene Hälfte zum Torwart spielt, auf der Stelle prellt oder eine sich klar bietende Torchance nicht nutzt.
Kopftreffer gegen den Torhüter (Regel 8.8.d)
Bisher war es durch die Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen nur möglich einen Kopftreffer des Torhüters bei der Ausführung des Siebenmeters zu bestrafen. Dieses ändert sich ab der kommenden Saison (1.7.2022) und ist ebenfalls aus dem Spiel heraus möglich. Dieses ist der Fall, wenn ein Spieler unbedrängt (kein Abwehrspieler zwischen Werfer und Torhüter) zum Wurf kommt, sei es über Außen, den Kreis oder bei einem Gegenstoß. Diese Spielsituation kann zu einer Zweiminuten-Strafe führen, vorausgesetzt der Torhüter bewegt seinen Kopf nicht in Richtung Ball.
Die Ahndung mit einer Disqualifikation des Werfers nach einem Kopftreffer bei der Ausführung eines Siebenmeterwurfes bleibt davon unberührt.
Anwurfzone (Regel 10.5)
Bisher mussten der anwerfende Spieler oder die anwerfende Spielerin einen Fuß auf der Mittellinie haben, bevor der Anpfiff des Schiedsrichters oder der Schiedsrichterin erfolgte. Dieses ändert sich ebenfalls zum ab der kommenden Saison, es wird ein Mittelkreis von vier Meter Durchmesser als Anwurfzone eingeführt. Der Schiedsrichter oder die Schiedsrichterinn kann den Anwurf anpfeifen, wenn der ballführende Spieler oder die ballführende Spielerin mindestens einen Fuß in der Anwurfzone hat. Der Anwurf darf auch aus der Bewegung heraus ausgeführt werden, allerdings muss sich der zweite Fuß weiterhin in der eigenen Spielfeldhälfte befinden und die anderen Spieler oder Spielerinnen dürfen die Mittellinie noch nicht überschritten haben.
Diese neue Regelung gilt ebenfalls für alle Spielklassen, es ist nur noch nicht eindeutig festgelegt, wie die Anwurfzone im Amateurbereich umgesetzt wird, in deren Hallen kein Mittelkreis als Anwurfzone vorhanden ist. Hier wird eine Anwurfzone definiert, somit muss noch eine pragmatische Lösung gefunden werden.