Unterschiedliche Corona-Verordnungen: wer darf was?

Hamburger dürfen bis zu 5.000 Fans ins Stadion lassen

Leere Ränge: Lohmühle (links) und Hansehalle (rechts). Foto: Lobeca
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Kanzlei Proff

Lübeck – Am vergangenen Dienstag beschlossen die Ministerpräsidenten und der Bund, dass es ab dem 28. Dezember wieder zu Geisterspielen im gesamten Profisport kommen wird. Das ist nur die halbe Wahrheit, denn die Landesverordnungen sehen nun doch unterschiedlich aus.

Schleswig-Holstein erlaubt maximal 1.000 Zuschauer

Während in Schleswig-Holstein (hier die neuen Regeln lesen) Veranstaltungen mit maximal 1.000 Zuschauern In- und Outdoor zugelassen sind, ist in Hamburg das fünffache für die Sportarten draußen möglich, in Hallen dürfen bis zu 2.500 Fans rein. Dabei gilt die 2G-Regel, jedoch ist es auch landesunterschiedlich mit 3G möglich, dann allerdings mit reduzierter Kapazität. Gültig sind diese Regelungen bis Mitte Januar. Am 7. Januar des kommenden Jahres trifft sich die Bund-Länder-Runde erneut, um zu beraten.

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Im Norden lockerer

Dagegen sind andere Bundesländer viel härter. Dort gibt es ab dem 28. Dezember Geisterspiele – heißt: keine Zuschauer!

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