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Kiel – Der Startrechtwechsel, die Gründung beziehungsweise die Auflösung einer Leichtathletikgemeinschaft oder Startgemeinschaft muss im Zeitraum 1. Oktober bis 30.11.2019 erfolgen. Darauf macht die Geschäftsstelle des Schleswig-Holsteinischen Leichtathletik-Verbandes (SHLV) noch einmal aufmerksam. Auch die Löschung von Startpässen muss bis zum 30.11.2019 erfolgt sein. Für weitere Informationen hier weiterlesen…

Leichtathleten senden ihre Infos über das aktuelle Geschehen an redaktion@hlsports.de

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