Neustadt in Holstein – Der Kreisleichtathletikverband Ostholstein veranstaltet am Sonntag, 7.11., Offene Kreismeisterschaften im Crosslauf. Der erste Wettbewerb wird in Neustadt, Sportplatz Gogenkrog, um 14 Uhr gestartet.
Meldeschluss ist am 2. November.
Wettbewerbe:
Männer, Frauen: Mittelstrecke, Langstrecke
SeniorInnen: Mittelstrecke, Langstrecke
M/WJU20: Mittelstrecke
M/WJU18: Mittelstrecke
M/W14, M/W15: Mittelstrecke
M/W12, M/W13: Kurzstrecke
M/W10, M/W11: Kurzstrecke
M/W8, M/W9: Kurzstrecke
Wertungen:
Jahrgangsweise von der M/W8 bis M/W15, dann M/WJU18, M/WJU20, Männer, Frauen. Bei den SeniorInnen wird altersklassenweise gewertet.
Mannschaftswertungen erfolgen in den folgenden Klassen: MKU10, WKU10, MKU12, WKU12, MJU14, WJU14, MJU16, WJU16, MJU20, WJU20, M, F, M30/M35, W30/W35, M40/M45 usw.
Eine Mannschaftswertung erfolgt nur, wenn mindestens vier Teilnehmer an einem Wettbewerb teilnehmen.
Meldegebühren:
Männer, Frauen, SeniorInnen: 3,50 Euro
M/WJU18 – M/WJU20: 2,50 Euro
M/WKU10 – M/WJU16: 2,00 Euro
Online-Meldungen bitte über www.ladv.de
Für Meldungen per Mail (marco.blaesing@t-online.de ) wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 1,00 Euro/Meldung erhoben. Nachmeldungen sind gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,00 Euro bis zum 18.November 2021 möglich. Danach sind keine Nachmeldungen mehr möglich.
Vorläufiger Zeitplan:
14.00 Uhr: M, F, SeniorInnen Mittelstrecke (2 rot., 2 grün. Runde) ca. 4100 m
14.30Uhr: M/WU16-M/WU20 Mittelstrecke (1 rot., 2 grün. Runde) ca. 3400 m
14.50 Uhr: M8, M9 Kurzstrecke (1 rot. Runde) ca. 700 m
15.00 Uhr: W8, W9 Kurzstrecke (1rot. Runde) ca. 700 m
15.10 Uhr: M10/11, W10/11 Kurzstrecke (1rot. Runde) ca. 700 m
15.30 Uhr: M12/13, W12/13 Kurzstrecke (1 rot., 1 grün. Runde) ca. 2050 m
15.45 Uhr: SeniorInnen Langstrecke (5 grün. Runden) ca. 6750 m
15.45 Uhr: Männer/Frauen Langstrecke (7 grün. Runden) ca. 9450 m
Hinweise:
– Es gelten die Allgemeinen Wettkampfbestimmungen.
– Der Zeitplan wird gegebenenfalls nach Meldeschluss angepasst.
– Vor Ort wird es eine Verpflegungsmöglichkeit über das Vereinsheim und sogar einen Grill geben.
– Einschränkungen oder Besonderheiten, die sich aus dem für Corona notwendigen Hygienekonzept ergeben, werden veröffentlicht, wenn diese feststehen.