Lübeck – Citylauf, Marzipantortenturnier, Lübecker Stadtmeisterschaften… Der LBV Phönix ist mit Sicherheit kein Verein, der nichts dafür tut, dass die Hansestadt Lübeck auch über ihre Grenzen keine Beachtung findet. Im Gegenteil: Die Adler sind stets dabei, selbst Deutsche Meisterschaften zu organisieren, wie erst im Vorjahr die der Hockey-Herren und Damen mit Olympia-Teilnehmern. Darum geht es Steffen Kohl, dem 1. Vorsitzenden des Clubs, aktuell nicht. Er hält seit einigen Tagen einen Bescheid in der Hand, in dem steht, dass sein Verein bis zum kommenden Samstag (30.9.) gut 26.000 Euro zu zahlen hat. Ist das Geld dann nicht auf dem städtischen Konto, soll der Gerichtsvollzieher kommen. Das sitzt!
Der schockierte Kohl ist fassungslos, sagt bei HL-SPORTS: „Unser von der Hansestadt Lübeck gepachtetes Gelände an der Falkenstraße umfaßt etwa vier Hektar als Erbbaurecht. Wir halten nicht nur tausende Quadratmeter sportlich genutzter Flächen für alle vor, sondern auch tausende sportlich geschuldeter Hallendachflächenquadratmeter. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat im Jahre 2013 eine Niederschlagswassergebührensatzung beschlossen. Danach haben Grundeigentümer einschließlich Erbbauberechtigte ab 2013 5,90 Euro bzw. ab 2014 6,90 Euro pro versiegelten zehn Quadratmeter als Niederschlagsgebührenbeitrag zu zahlen und zwar unabhängig davon, dass die Hansestadt Lübeck gar kein gesondertes Regenwasser abnimmt, sondern weiterhin Mischwasser in die üblichen Vorfluter einlaufen läßt. Die Kalkulation der Gebühr bleibt im übrigen ebenso unklar wie die der vom Verwaltungsgericht Schleswig gekippten Straßenreinigungsgebührensatzung.“
„Aber der eigentliche Hammer kommt erst jetzt“, berichtet Kohl und erzählt: „Nach Paragraph 5.2 der Sportförderrichtlinie der Hansestadt Lübeck erstattet ein anderer Bereich der Hansestadt Lübeck den betroffenen Sportvereinen ab 2015 die Niederschlagswassergebühren auf Antrag, der bis zum 1. Juli eines betroffenen Jahres gestellt werden kann. Wer also für das Bezugsjahr keinen Antrag stellt; etwa deswegen, weil er gar keiner Forderung eines anderen Bereiches der Hansestadt Lübeck ausgesetzt ist, bekommt nichts. Er wird nicht einmal beschieden, wenn er einen rückwirkenden Antrag stellt. Wir haben – dem Vernehmen nach als einziger Lübecker Sportverein – in diesem Jahr – zudem erstmals und unangekündigt – eine Nachforderung ab 2013 bekommen. Zum 30.09.2017 sind – sofort vollziehbar und mit einem Gerichtsvollzieher vollstreckbar – gut 26.000€ zu zahlen.“
Der Vorsitzende des LBV Phönix muss nun überlegen, wie das Geld zusammenkommt und meint: „Wir zahlen beispielsweise mit den Beiträgen unserer Kinder und Jugendlichen die Hospizkosten der Politik der Hansestadt Lübeck aus dem laufenden Haushalt eines Haushaltsjahres, für welches jeder vernünftig denkende Mensch keinen Cent über hat – und zwar ungeachtet des Umstandes, dass es nicht die Aufgabe eines gemeinnützigen Vereines ist, defizitäres Bereiche eines Staates zu finanzieren -!“