Lübeck – Im folgenden Artikel handelt es sich um einen Erfahrungsbericht, der dokumentiert und geprüft wurde. Es geht um das „Life“ Sports- und Wellness Fitnesscenter in der Krempelsdorfer Allee. Dort gibt es seit einigen Jahren eine Kickboxgruppe für Kinder und Jugendliche. Eine schöne Sache, wie auch die achtjährige Andrea (Name der Redaktion bekannt) fand, die ihrer Trainerin von ihrem alten Sportverein zum „Life“ folgte. Erfolgreich kämpfte sie dort um Meisterschaften und auf Turnieren. Hochgelobt wurde sie; doch dann passierte etwas Unvorhergesehenes. Das Kind kam mit zehn Jahren ins schnellere Wachstum und klagte über wieder auftretende Knieschmerzen. Ihre Eltern, die sich für den Verein bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit und Erwerb einer Betreuerlizenz engagierten, suchten einen Sportarzt auf. Dieser stellte fest, dass Andrea bis zum Ende des Wachstums kein Kickboxen ausüben sollte, um Spätfolgen zu vermeiden. Eine kleine Welt brach für die kleine Andrea zusammen, die dreimal die Woche das Training besuchte, um an ihre Erfolge der Hamburger Meister- und Vizemeisterschaft, sowie dem dritten Rang der Deutschen Meisterschaft anknüpfen wollte. Aus der Traum eines Kindes, den Sport auszuüben, den es seit dem sechsten Lebensjahr ausübte.

Trainer und Inhaber des „Life“ wurden informiert, dass der bestehende Jahresvertrag gekündigt werden müsse. „Möglich sei es, doch erst zum Vertragsende“, hieß es aus der Krempelsdorfer Allee. Zu dumm, dass die Kündigungsfrist drei Monate zum Vertragsende war, denn diese verpasste man gerade soeben um ein paar Tage. Andrea konnte leider nicht mehr zum Training, da sie mit ihrer vom Arzt verschriebenen Bandage eingeschränkt ist und auch bei zu starker Belastung über Schmerzen klagt. Das war im Juli des vergangenen Jahres. Eine erste Kündigung ohne ein Attest wurde vom „Life“ akzeptiert, doch nur zum Vertragsende, der auf August 2014 datiert war. Damit waren die Eltern von Andrea nicht ganz einverstanden, hatten sie doch auf das Verständnis eines so „renommierten“ Fitnesscenters gehofft.

Enttäuscht nach dem persönlichen Einsatz für ihr eigenes und andere Kinder holten sie sich Rat bei dem behandelnden Arzt, der aufgrund der Diagnose selbstverständlich ein Attest ausstellte. Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 30 Euro monatlich lief seitdem normal weiter und wurde über die Monate brav weitergezahlt. Aus Erfahrungsberichten des Bekanntenkreises mit ähnlichen Fällen war man guten Mutes, eine zweite Kündigung mit dem beiliegenden Attest durchzubekommen und hoffte nun auf eine Einsicht des „Life“. Doch hier hatten sie die Rechnung ohne die Geschäftsführung gemacht. Dem Antwortschreiben des Fitnesscenters war zu entnehmen, dass „vorzeitiger Austritt auch vor dem Hintergrund des eingereichten Attestes nicht möglich sei. Es bleibt bei dem Mitgliedsende 31.08.2014.“ Ferner wurde darauf hingewiesen, dass im Falle der Einstellung pünktlicher Beitragszahlungen der Vorgang an deren Anwälte abgegeben werde. Man solle sich die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten und Mehrkosten doch ersparen.

Andreas Eltern waren geschockt und gingen nun in die Offensive. „Es ist doch unfassbar, was man alles erleben muss. Es ist schon traurig, dass das „Life“ auf dieses Geld angewiesen sein muss und nicht aus Verständnis auf die letzten drei Monate verzichtet. Wir lassen uns nicht einschüchtern und werden das Ganze gerne auch vor Gericht bringen. Es geht mir in erster Linie um den Umgang, den man miteinander pflegt. Und der scheint in diesem Fitnesscenter einfach mal lächerlich“, so der Vater der betroffenen Elfjährigen.

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Ein telefonischer Kontakt der Eltern zur vernünftigen Klärung wurde von einer „Life“-Mitarbeiterin zwar entgegengenommen, jedoch ohne ein Ergebnis. Entweder wurde die Bitte um einen Rückruf der Geschäftsführung nicht weitergegeben, oder es schien dort nicht wirklich jemanden interessiert zu haben. Ein juristischer Rat wurde eingeholt, der Erstaunliches an das Tageslicht bringt und das „Life“ nicht gut aussehen lässt. Man sollte sich also im Vorwege Gedanken machen, welches Fitnessstudio man aussucht und dabei auch solche Punkte bedenken.

Die Lübecker Rechtsanwaltskanzlei Proff in der Großen Altenfähre 25 in Lübeck sieht den Fall wie folgt. Rechtsanwalt Sven Proff meint: „Grundsätzlich können Fitnessstudioverträge mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten abgeschlossen werden. Auch eine Klausel, die die Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu 12 Monate vorsieht, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, ist rechtmäßig. Eine vorzeitige Kündigung ist dann nur möglich, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund liegt in dem vorliegend geschilderten Fall vor. Eine Erkrankung, die nicht nur kurzzeitig das Training in einem Fitnessstudio ausschließt, berechtigt dazu, den Vertrag fristlos zu kündigen. Damit die Krankheit entsprechend dokumentiert ist, sollte der Kündigung ein ärtzliches Attest beigelegt werden, in dem der Arzt die Sportunfähigkeit bescheinigt. Das Fitnessstudio hat keinen Anspruch zu erfahren, welche Erkrankung genau vorliegt.“

Und Rechtsanwalt Proff hat auch gleich ein Urteil parat, dass Fitnessstudios bedenken sollten, wenn sie schon mit einem Rechtsstreit drohen: „Es verwundert schon sehr, dass sich das „Life“ in dem geschilderten Fall so renitent zeigt, da das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bei Sportunfähigkeit bereits im Jahr 2012 von dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe abschließend bestätigt wurde (Urteil vom 08.02.2012 Az. XII ZR 42/10)“, verrät der 37-jährige.

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