Bundesländer müssen nun neue Verordnungen erarbeiten / FN setzt sich für maßvolle Umsetzung ein

Warendorf – Gemischte Gefühle nach Bekanntgabe der Beschlüsse der Bundeskanzlerin sowie der Regierungschefinnen und -chefs der Länder: Zwar müssen Sportstätten für den Freizeit- und Amateursportbetrieb ab 2. November erneut geschlossen werden, jedoch sind Ausnahmen für den Individualsport ausdrücklich vorgesehen. „Wie diese Ausnahmen konkret ausgestaltet werden, ist uns aufgrund des vorliegenden Textes noch nicht klar. Das müssen die Bundesländer nun in Verordnungen gießen. Und wir werden uns dafür einsetzen, dass hier praxistaugliche Vorgaben für den Pferdesport gemacht werden“, sagt Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

In dem Beschluss heißt es: Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehört auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. In dem Beschluss liegt der Fokus auf dem Freizeit- und Amateursport. Training ist für Berufssportler weiter möglich, genauso sind Profisportveranstaltungen erlaubt, sofern keine Zuschauer vor Ort sind.

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Die Regierungschefinnen und -chefs betonten erneut, wie wichtig die Reduzierung der Kontakte im privaten und öffentlichen Leben für die Eindämmung des Coronavirus ist. „Die neuerlichen Einschränkungen für das gesellschaftliche Leben treffen uns alle sehr hart, aber angesichts der rasant steigenden Fallzahlen muss es wohl so sein. Um uns alle vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, müssen wir uns noch mehr an die bestehenden Regeln halten. Daran führt leider kein Weg vorbei, so schwer es uns auch fällt“, betont Soenke Lauterbach. Der FN-Generalsekretär begrüßt, dass bei den Beschlüssen im Bereich Sport differenziert wurde und kein pauschales Verbot für alle Sportarten ausgesprochen wurde.

„Wir setzen uns dafür ein, dass der Pferdesport im Sinne des Individualsports behandelt wird. Leider kann das für das Gruppenvoltigieren nicht gelten. Unsere Forderung ist, dass die Ministerien der Bundesländer maßvoll mit den Beschlüssen umgehen. Vor allem die räumlichen Gegebenheiten wie die Größe der Reitfläche und die Belüftung müssen bei der Umsetzung beachtet werden“, sagt Lauterbach und kündigt an: „Unsere Landesverbände werden jetzt wie im Frühjahr mit den zuständigen Landesministerien nach bestmöglichen Lösungen suchen.“(fn-press)

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