Kiel – In Schleswig-Holstein sollen mehr Sport-Großveranstaltungen im Land stattfinden. Daher verstärkt das Innenministerium die Förderung der Ausrichtung von internationalen, nationalen und überregionalen Sport-Events in Schleswig-Holstein und hat zu diesem Zweck erstmals eine eigene Richtlinie veröffentlicht. Zusätzlich zu der bisherigen Förderung von Sportveranstaltungen trägt die neue Richtlinie den besonderen Anforderungen bei der Ausrichtung von sportlichen Großveranstaltungen Rechnung. Sport-Großveranstaltungen können bis zu 250.000 Euro und weitere Sport-Events bis zu 50.000 Euro Zuschuss erhalten. Das Kabinett hat den Plänen des Innenministeriums zugestimmt.
Sütterlin-Waack: Grundstein für mehr Großveranstaltungen
Die für Sport zuständige Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack zeigt sich sehr erfreut über die neue Richtlinie: „Mit der neuen Sportförderrichtlinie haben wir den Grundstein für mehr sportliche Großveranstaltungen in Schleswig-Holstein gelegt. So machen wir unser Land zwischen den Meeren noch attraktiver für Besucherinnen und Besucher, aber vor allem für unsere Bürgerinnen und Bürger. Diese Unterstützung passt perfekt zu den Zielen unseres Zukunftsplans Sportland Schleswig-Holstein.“
Klimaneutral und nachhaltig
Um mehr Klimaneutralität und Nachhaltigkeit zu erreichen, werden die Zuwendungsempfänger dazu verpflichtet, sich mit der Frage der umweltgerechten und sozial verträglichen Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen zu befassen und dies im Rahmen des Verwendungsnachweises dazustellen.
Die Benennung von Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf sexualisierte Gewalt im Sport ist ebenfalls Voraussetzung für die Förderung von Sportvereinen und -verbänden.
Alle Informationen und Antragsformulare zur neuen Sportförderrichtlinie sind hier zu finden: www.schleswig-holstein.de/sportveranstaltungen