Zum Tag der Zahngesundheit am 25. September

„Kinder sollten auch in der Pandemie zum Zahnarzt gehen“ – Corona führt zum Rückgang bei der Zahnprophylaxe

Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 17 Jahren sollen jedes Kalender-Halbjahr die kostenfreien Untersuchungen im Rahmen der Individualprophylaxe nutzen. Foto: AOK/hfr.

Lübeck – Die Corona-Pandemie hat sich auch negativ auf die Inanspruchnahme der Zahnvorsorge bei Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 17 Jahren in Lübeck ausgewirkt. Das hat eine aktuelle Auswertung der AOK NORDWEST anlässlich des Tages der Zahngesundheit am 25. September ergeben. Danach gingen die kostenfreien Untersuchungen im Rahmen der Individualprophylaxe in 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 2,9 Prozent zurück. Während der ersten Pandemiewelle im zweiten Quartal 2020 betrug der Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar 9,3 Prozent. „Dieser Einbruch konnte auch im Laufe des Jahres nicht wieder kompensiert werden. Viele Eltern haben offenbar aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus auf einen Zahnarztbesuch ihrer Kinder verzichtet“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

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AOK

Zum Tag der Zahngesundheit weist die AOK NORDWEST darauf hin, wie wichtig die kostenfreien Untersuchungen im Rahmen der Individualprophylaxe sind. Danach haben Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 17 Jahren je Kalender-Halbjahr Anspruch auf die zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Dabei erhebt der Zahnarzt oder die Zahnärztin den Mundhygienestatus und informiert Kinder und Eltern über Mundhygiene und Ernährung. Zusätzlich können die Zähne bei Kariesneigung bis zu zweimal je Halbjahr mit speziellem Fluoridlack gehärtet werden. Da die großen Backenzähne mit ihren Rillen und Vertiefungen, den so genannten Fissuren, besonders kariesgefährdet sind, können die Fissuren entsprechend versiegelt werden. „Für gesunde Zähne ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen. Das gilt auch in Pandemiezeiten. Die Zahnärzte halten hier entsprechende Hygienekonzepte vor“, so Wunsch. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Prophylaxe ab dem sechsten Lebensjahr zweimal im Jahr. Auch die Fissurenversiegelung der bleibenden großen Backenzähne wird bis zum 18. Lebensjahr vollständig bezahlt. Mehr Informationen dazu gibt es im Internet unter aok.de/nw in der Rubrik Leistungen & Service.

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