Achtung! Landesverordnung in Schleswig-Holstein ab 2. November 2020

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OH-Aktuell

Polizei unterstützt Ordnungsämter

Die Regeln sind zumeist bußgeldbewehrt entsprechend des gültigen Bußgeldkataloges. Die Landespolizei unterstützt die zuständigen Ordnungsbehörden bei der Durchsetzung der Vorschriften. Die Ordnungsämter können darüber hinaus bei Bedarf Amtshilfe bei der Landespolizei beantragen, um die Kontrolldichte zu erhöhen.

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Text: Landesregierung Schleswig-Holstein

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