Beschlossen: Harter Lockdown ab Mittwoch

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OH-Aktuell

Berlin – Die Ministerpräsidenten der Bundesländer und die Bundesregierung haben am Sonntagvormittag einen harten Lockdown ab Mittwoch, 16. Dezember beschlossen.

Es hat „nicht gereicht“

Kanzlerin Angela Merkel trat am Mittag vor die Presse und verkündete, dass der Teil-Lockdown, der seit Anfang November läuft, „nicht gereicht“ hat. Der zweite harte Lockdown ist mit dem zu vergleichen, der sich an dem im Frühjahr orientiert. Das bedeutet, dass der Einzelhandel geschlossen wird. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu sind: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Das berichtet „ntv“.

Friseure müssen schließen

Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden ebenfalls wieder geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, wie zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.

Weihnachten mit kleiner Ausnahme

Maximal dürfen sich fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenfinden. Vom 24. bis 26. Dezember gilt eine Sonderregelung. Die sieht wie folgt aus: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet, berichtet n-tv weiter.

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Alkoholverbot

Im öffentlichen Raum ist das Trinken von Alkohol untersagt. Auch werden der Feuerwerksverkauf und das Nutzen an Silvester verboten.

Schulen zu, Pflegeheime mit Pflichttests

Schulen sollen wenn möglich ab Mittwoch geschlossen werden. Das gilt auch für Kindestagesstätten. Eine Notbetreuung soll aber gewährleistet sein. In Alten- und Pflegeheimen werden mehrfach die Woche Pflichttests eingeführt.

Im Januar wird neu entschieden

Der komplette Lockdown soll erst einmal bis zum 10. Januar 2021 gelten. Am 5. Januar treffen sich Bund und Länder erneut um weiter zu beraten.

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