Lübeck – Am Sonntag (20.12.) gibt es in Lübeck einen neuen Rekordwert an Corona-Infektionen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet für die Hansestadt einen Inzidenzwert von 230,5 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Auch Ostholstein legt nach einer kurzen Entspannung am Vortag wieder deutlich zu und überschreitet den kritischen Wert von 50 deutlich. Ab einem Wert gilt die Region als Hochrisikogebiet.
So sieht es in der Region aus (in Klammern die Veränderung zum Vortag):
Lübeck 230,5 (+30,5)
Ostholstein 67,8 (+27,4)
Stormarn 134,7 (-5,4)
Segeberg 92,4 (+4,0)
Herzogtum Lauenburg 83,4 (-4,6)
Nordwestmecklenburg 86,4 (-3,2)
Hamburg 146,7 (+12,6)
Am Sonntagvormittag wurde eine neue Verordnung auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht. Diese gilt als erstes für Lübeck und ist im Wortlaut wie folgt:
Das Gesundheitsministerium hat zur Bekämpfung des Coronavirus einen Erlass mit weitergehenden Maßnahmen für Kreise und kreisfreie Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern veröffentlicht. Bei Überschreitung dieser Marke der Neuinfektionen haben die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte weitergehende kontakteinschränkende Maßnahmen zu verfügen, sofern das Geschehen nicht eingrenzbar ist.
Folgende Maßnahmen sind bei einer 7-Tage-Inzidenz > 200 pro 100.000 Einwohner vom jeweiligen Kreis/ kreisfreier Stadt in der Regel umzusetzen:
Öffentlicher Raum:
- Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum zu privaten Zwecken auf Personen des eigenen Haushaltes unabhängig von der Personenzahl oder auf den eigenen Haushalt mit einer Person, die einem weiteren Haushalt angehört, wenn die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Beispiele: 4-Personen Haushalt + 1 Person = ok. 6 Personenhaushalt alleine = OK. 2 Personenhaushalt + 2 Personenhaushalt = nicht möglich. Für den privaten Raum, also im eigenen Wohnraum, gelten weiterhin die derzeit landesweit bestehenden Regeln (§ 2 Absatz 4 der Corona-Bekämpfungs-Verordnung).
- Zugangsmanagement zu einzelnen Bereichen des öffentlichen Raums zur Begrenzung der Personenzahl. Maßnahmen zur Begrenzung von Tagestourismus.
- Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels nur durch eine Person pro Haushalt. Eine Begleitung ist nur durch eine erforderliche Assistenz gestattet. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen ihre Eltern begleiten, soweit eine anderweitige Betreuung nicht gesichert werden kann.
- Das Abholen von Speisen und Getränken beim Außerhausverkauf (§ 7 Absatz 1 Nr. 2 Corona-BekämpfungsVO) oder von Waren bei ansonsten geschlossenen Geschäften („Click&Collect“; § 8 Absatz 2 Nr. 1 Corona-BekämpfungsVO) ist nur noch nach vorheriger Vereinbarungen eines Abholtermins möglich.
- Wenn eine Verdichtung z.B. in Einkaufsstraßen oder -zentren – z.B. aufgrund der derzeit weiterhin geöffneten Bereiche des Einzelhandels – zu Gedränge und Ansammlungen führt, müssen die Besucherzahlen entsprechend eines Hygienekonzepts (nach § 4 Abs. 1) und Maßnahmen zur Zugangssteuerung, insbesondere durch eine angemessene Zahl an Kontrollkräften begrenzt werden.
Pflegeheime und andere Angebote der Daseinsvorsorge (z.B. Eingliederungshilfe) mit vielen Personen aus dem vulnerablen Personenkreis:
- Risikobewertung und ggf. Anpassung des Hygieneplans
- Das Betreten von stationären Einrichtungen der Pflege (nach § 36, Abs. 1, Nr.2 IfSG) mit Ausnahme von Hospizen ist untersagt.
Ausgenommen von diesem Betretungsverbot sind:- jeweils eine registrierte Besuchsperson pro Bewohnerin oder Bewohnern, soweit nicht ein besonderer rechtfertigender Grund für eine zusätzliche Begleitperson zwingend erforderlich ist (vormals 2),
- Personen deren Aufenthalt aufgrund einer stationären Betreuung oder pflegerischer Versorgung erforderlich ist,
- Personen, die für die pflegerische, erzieherische, therapeutische oder medizinische Versorgung zwingend erforderlich sind oder im Rahmen ihrer Fort-und Weiterbildung hierbei assistieren oder die Behandlung unter Anleitung selber durchführen, sowie Personen, die für die Praxisanleitung, die Praxisbegleitung und die Durchführung von Prüfungen verantwortlich sind,
- Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlich sind, wie beispielsweise Verwaltungsmitarbeiter, Handwerker für unaufschiebbare bauliche Maßnahmen am Gebäude, sowie Reparaturen an Infrastruktureinrichtungen,
- Personen, die für den Betrieb von Verpflegungsangeboten zur Versorgung der Bewohner und des Personals erforderlich sind,
- Personen, die Waren an einem fest definierten Punkt in der Einrichtung übergeben,
- Personen, die unaufschiebbare Aufgaben der Rechtspflege oder Gefahrenabwehr wahrnehmen und Personen, die eine Einrichtung aufgrund eines dienstlichen Anlasses betreten müssen.
- eine Ausnahme vom Betretungsverbot gilt beim Besuch von Schwerstkranken/ Sterbenden aus sozial-ethischen Gründen.
Schulen:
- Schulverwaltung und Schulträger sind verpflichtet, mit der zuständigen Schulaufsicht weitergehende schulorganisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus im Schulbetrieb zu reduzieren.
Bestattungen sowie Trauerfeiern auf Friedhöfen und in Bestattungsunternehmen ( § 13 Absatz 2 der Corona-BekämpfungsVO):
- Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 15 Personen – diese Einschränkung betrifft nicht Trauergottesdienste.
Begleitet werden die Maßnahmen durch verschärfte Kontrollen durch den Ordnungsdienst des jeweiligen Kreises, bzw. der kreisfreien Stadt.
Bei der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung ist – in Anlehnung an die Inkubationszeit – von 10 bis 14 Tagen auszugehen. Aufgrund der Eingriffstiefe der damit verbundenen Maßnahmen empfiehlt das Gesundheitsministerium den Kreisen/ kreisfreien Städten die Allgemeinverfügung erst einmal für 7 Tage in Kraft zu setzen und die weitere Inzidenzentwicklung vor Ort zu beobachten, um dann eine zeitnahe Entscheidung über eine weitere Verlängerung um 7 Tage zu treffen bzw. veränderte Maßnahmen o.ä. zu ergreifen.
Im Vorfeld einer solchen Verfügung, ist zu prüfen, ob die Viruszirkulation eingrenzbar auf bestimmte Gebiete ist. Sollte das Infektionsgeschehen eingrenzbar auf eine Region/Stadtteil/Häuserblock sein, können die zu veranlassenden Maßnahmen auch auf die betroffene Region/Stadtteil/Häuserblock begrenzt werden.
Der Erlass ist veröffentlicht im Internet, siehe Erlasse unter: https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
Die der Landesmeldestelle gemeldeten Zahlen und Inzidenzen der Kreise/ kreisfreien Städte finden Sie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Zahlen/zahlen_node.html
Die derzeit gültige Corona-Bekämpfungs-Verordnung, gültig ab 16.12., finden Sie weiterhin unter „Verordnungen“, siehe https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
Text: rk/Land SH
Zu diesem Thema möchte ich hier den Vorschlag machen, die Bewohner und das Personal von Pflegeheimen durch eine Supplementation von Vitamin-D zu schützen.
Dadurch ist die Chance groß, das nur milde Erkrankungen auftreten, und zusätzlich wird auch die Ansteckungsgefahr reduziert. Dadurch würde die Ansteckungsrate insgesamt deutlich sinken, da viele Covid-19 Erkrankungen aus Pflegeheimen gemeldet werden.
Aktuell hat die Kassenärzliche Vereinigung Sachsen Thüringen eine Empfehlung zum Schutz der Pflegeheimbewohner herausgegeben. Daraus der Teil, der in dem die Vitamin-D Substitution beschrieben wird:
„Zusätzliche Therapieempfehlung (nicht evidenzbasiert!)
Vitamin D
Bei allen (auch noch nicht infizierten Patienten) Substitution prüfen, und falls nicht vorbestehend, großzügig beginnen. Rationale: Vitamin D Mangel bei Pflegeheimbewohnern im Winter ist häufig. Potentieller Nutzen bei minimalem Risiko, protektiver / therapeutischer Effekt wahrscheinlich umso stärker, je früher begonnen wird. Optimale Dosis und Dauer ist unklar, in RCTs wird derzeit u.a. eine Loading dose von Vitamin D3 20.000 IE po. am ersten Tag, gefolgt von 2000 IE 1-0-0 p.o. getestet. Eine Substitution über mindestens 14 Tage erscheint sinnvoll –cave keine gleichzeitige Calciumsubstitution wegen Gefahr der Hypercalciämie.“
Link: https://www.kvs-sachsen.de/fileadmin/data/kvs/img/Aktuelles/Corona/201214_Covid-19-Patienten_in_Pflegeheimen_Anlage_neu.pdf
Es ist inzwischen durch viele Studien erwiesen, dass bei Personen die schwer an Covid-19 erkranken, üblicherweise einen niedriger Vitamin-D Wert gemessen wird.
Dazu gibt es nicht nur Studien aus dem Ausland, sondern auch aus Deutschland.
Das Universitätskrankenhaus Heidelberg hat eine Studie („Vitamin D Deficiency and Outcome of COVID-19 Patients „) veröffentlich, in welcher der Satz „Bei unseren Patienten war ein Vitamin-D Mangel bereinigt um Alter, Geschlecht und Komorbiditäten mit einem 6-fach höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und einem ~ 15-fach höheren Sterberisiko verbunden“
enthalten ist (Mit Google Translate auf deutsch übersetzt).
Link: https://www.mdpi.com/2072-6643/12/9/2757
Jetzt zum Thema Ansteckungsgefahr:
Es gibt eine Israelische Studie, die Daten von 500.000 Probanden ausgewertet hat, und dabei für jede israelische Bevölkerungsgruppe einen eigenen Ansteckungsfaktor berechnet hat. Dabei ergab sich im Schnitt die halbe Ansteckungsgefahr mit genügend Vitamin-D.
Israel clalit Health Services 7.9.2020
„The link between vitamin D deficiency and Covid-19 in a large population“
https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.09.04.20188268v1
2 weitere Studien aus USA; Chicago und Israel: Bar-Ilan-Universität haben einen ähnlichen Faktor ermittelt.
Die Kausalität einer Vitamin-D Supplementation ist zwar noch nicht endgültig geklärt, aber dazu gibt es einen Kommentar von Herausgebern einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg. Diese haben selber eine Studie zum Thema Vitamin-D und Covid-19 veröffentlicht, der folgende Text bezieht sich aber auf oben genannte die Studie der Universitätsklink Heidelberg.
DKFZ Heidelberg: Prof Hermann Brenner , Dr. Ben Schöttker (Übersetzt mit Google Translate)
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„Obwohl der endgültige Nachweis der Kausalität und Prävention von Todesfällen durch Vitamin-D-Supplementierung aus randomisierten Studien stammen müsste, die inzwischen eingeleitet wurden (z. B. [ 5 1), werden die Ergebnisse solcher Studien kurzfristig nicht verfügbar sein. Angesichts der Dynamik der COVID-19-Pandemie und der nachgewiesenen Sicherheit der Vitamin-D-Supplementierung erscheint es daher höchst umstritten und möglicherweise sogar unethisch, die Ergebnisse solcher Studien abzuwarten, bevor Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ergriffen werden.
Neben anderen bevölkerungsweiten Präventionsmaßnahmen ist Vitamin D3 weit verbreitete Ergänzung zumindest für Hochrisikogruppen wie ältere Erwachsene oder Personen mit relevanter Komorbidität, die sich in randomisierten kontrollierten Studien als vorteilhaft für die Prävention anderer akuter Infektionen der Atemwege und die akute Verschlimmerung von Asthma und chronischen Lungenerkrankungen erwiesen hat [ 6 , Il‘ , 8 , 9 , 10 ] sollten gefördert werden. Darüber hinaus kann eine gezielte Vitamin-D3 Supplementierung von Personen, die SARS-CoV2-positiv getestet wurden, gerechtfertigt sein.“
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Vitamin D Insufficiency May Account for Almost Nine of Ten COVID-19 Deaths: Time to Act. Comment on: “Vitamin D Deficiency and Outcome of COVID-19 Patients”. Nutrients 2020, 12, 2757 https://www.mdpi.com/2072-6643/12/12/3642
Auch die englische Regierung haben die Ergebnisse zahlreicher Studien überzeugt. Sie hat beschlossen ab Januar 2,5 Millionen Personen, die zu Risikogruppen gehören, kostenlos mit Vitamin-D zu versorgen. Die Empfehlung Vitamin-D zu nehmen, gilt aber für alle.
Hier ein mit Google Translate übersetzter Auszug aus dem Text der Pressemitteilung:
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„Wir empfehlen, dass jeder, insbesondere ältere Menschen, diejenigen, die nicht nach draußen gehen, und Menschen mit dunkler Haut, täglich ein Vitamin-D-Präparat mit 10 Mikrogramm (400 IE) einnehmen.
In diesem Jahr ist der Rat wichtiger denn je, da mehr Menschen mehr Zeit im Haus verbringen. Deshalb wird die Regierung den klinisch extrem gefährdeten Menschen helfen, Vitamin D zu erhalten. …
Jedem, der in der Lage ist, ein Vitamin-D-Präparat zu kaufen und es jetzt einzunehmen, wird empfohlen, dies zu tun, auch wenn Sie später im Jahr für eine Lieferung berechtigt sind.
Das Ministerium für Gesundheit und Soziales wird in den kommenden Wochen weitere Informationen und Anleitungen für alle Anbieter von Pflege- und Pflegeheimen bereitstellen.“
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https://www.gov.uk/government/news/at-risk-groups-to-receive-free-winter-supply-of-vitamin-d
Inzwischen gibt es einen Fernsehbeitrag zu dem Thema vom SWR „Was Vitamin-D alles kann“
Link: https://www.ardmediathek.de/swr/video/landesschau-rheinland-pfalz/was-vitamin-d-alles-kann/swr-rheinland-pfalz/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzEzNzA2NjI/
Von 2 Kliniken weiß ich, das sie mit Covid-19 Patienten mit Vitamin-D behandeln, das ist das Universitätsklinikum Heidelberg und das UKSH Kiel.
Ich habe ein paar Kontakte zu Ärzten und schicke diesen, wenn ich eine neue Studie zum dem Thema finde, Links dazu, damit sie über diese informiert sind.
Ich hatte auch der Universität Heidelberg und dem UKSH Kiel eine Studie aus Nordindien geschickt, in der es darum ging, den Vitamin-D Spiegel von Covid-19 Patienten möglichst schnell zu erhöhen.
Das Uniklinikum Heidelberg hat dahin die Dosierung ihrer Patienten verändert, aber besonders interessant ist die Antwort vom UKSH Kiel.
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„Sehr geehrter Herr Wiechering,
die von Ihnen mitgeschickte Studie zeigt etwas, was auch vorher völlig unstrittig war: Dass eine Vitamin-D-Gabe bei COVID-19-Patienten, die einen Vitamin-D-Mangel haben, dringend zu empfehlen und wirksam ist. Alle Studienpatienten hatten mit < 20 ng/ml einen echten Vitamin-D-Mangel. Dagegen gibt es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass Vitamin D bei Patienten OHNE Vitamin-D-Mangel einen positiven Effekt hat (und genau das ist es, was das Marketing häufig suggeriert).
Nebenbei: Die genannte Studie wäre aus ethischer Sicht in Europa aus gutem Grund überhaupt nicht durchführbar, denn die Hälfte der Patienten mit nachgewiesenem Vitamin-D-Mangel hat ja ein Placebo (statt Vitamin D) erhalten. Das ist ethisch nicht vertretbar, denn natürlich muss ein nachgewiesener Mangel in gezielt behoben werden.“
Mit freundlichen Grüßen
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Ich möchte den Namen hier nicht nennen, aber wenn Sie Kontakt zum den Schreiber dieser Mail aufnehmen wollen, werde ich nachfragen ob er damit Einverstanden ist.
Aus der Mail kann man 2 Dinge entnehmen, das Erste ist, das auch das UKSH Kiel festgestellt hat, dass eine Vitamin-D Supplementierung Covid-19 Patienten hilft, und dem „Nebenbei:…“ Teil kann man entnehmen, warum der endgültige Beweis der Kausalität nicht so einfach ist.
Hier noch der Link zu der Studie aus Nordindien die einerseits zeigt, wie man die Vitamin-D Werte von Patienten möglichst schnell erhöhen kann, und die auch einen Hinweis auf die Kausalität einer Supplementation gibt, da 3 mal mehr Patienten der Vitamin-D Gruppe nach 17 Tagen virenfrei waren. Dort sind Vitamin-D Dosen angegeben die nicht für den Hausgebrauch sind (60.000 I.E täglich für 1 bis 2 Wochen). Aber daran sieht man, dass eine kurzzeitige hohe Dosierung bei entsprechender Kontrolle kein Problem ist.
„Short term, high-dose vitamin D supplementation for COVID-19 disease: a randomised, placebo-controlled, study (SHADE study)“
https://pmj.bmj.com/content/early/2020/11/12/postgradmedj-2020-139065
Um also in Falle einer COVID-19 Erkrankung möglichst nur mild zu erkranken, sollte man durch eine Vitamin-D Supplementation vorsorgen. Das sollte aber nicht nur in Pflegeheimen passieren, sondern jeder sollte darauf achten, dass sein Vitamin-D Spiegel im Blut gut ist.
Je nachdem, was man für einen Grenzwert ansetzt, also 30ng/ml oder 50ng/ml haben etwa 70% oder 95% der Bevölkerung einen Vitamin-D Mangel: Dabei wird in vielen Studien ein Pegel von 50 ng/ml genannt, den man haben sollte (Siehe dazu auch SWR Beitrag 40-70 ng/ml). Eine Supplementation hilft also 95 % der Bevölkerung, und würde sowohl die Ansteckungsgefahr senken, als auch zu einem milderen Verlauf führen.
Da momentan aber die Vitamin-D Werte sinken, wird beides größer, und es wird versucht, durch immer mehr Restriktionen die 2 Welle in den Griff zu bekommen.
Das hat ja bei der ersten Welle auch geklappt, nur leider hat man nicht bemerkt, dass der steigende Vitamin-D Pegel im Sommer auch seinen Beitrag dazu geleistet hat.
Es fehlt aber eine Empfehlung von Seiten der Bundesregierung dazu, damit genügend viele
auf Ihren Vitamin-D Pegel achten. Denn die meisten werden denken, das es nicht stimmt das Vitamin-D bei Covid-19 sehr hilfreich ist, weil sie eben von Seiten der Bundesregierung nichts hören.
Aber das Thema Vitamin-D und Covid-19 war schon im Juni/Juli Thema im Bundestag. Suchen sie danach bei Google „Bundestag Vitamin-D“, dann wissen Sie warum die Bevölkerung nicht informiert wurde, obwohl ein ähnlicher Antrag in Frankreich schon einen Monat beschlossen worden ist.
Da das RKI leider auch noch nicht gemerkt hat, das Vitamin-D nicht nur für die Knochengesundheit (Grenzwert 30ng/ml) gut ist, kann man bezüglich der Dosis nur den Empfehlungen anderer Institute folgen, da vom RKI eine zu kleine Dosis angegeben ist.
Die Ersteller der Studie des deutschen Krebsforschungszentrums empfehlen aufgrund ihrer Ergebnisse eine Supplementation von 1500-2000 I.E täglich für Jedermann ab einem Alter von 10 Jahren.
Studie („Vitamin D insufficiency and deficiency and mortality from respiratory diseases in a cohort of older adults: potential for limiting the death toll during and beyond the COVID-19 pandemic“ )
Link: https://www.mdpi.com/2072-6643/12/8/2488
Eine Supplementation bis 4000 I.E. täglich gilt nach Angaben der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) als sicher, dafür muss man keinen Arzt konsultieren.
Link: https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/120727-0
Christian Wiechering
Kiel