Sport-Lockdown doch nicht einheitlich? – Kinder und Jugendliche dürfen doch zum Training

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Lübeck – Am vergangenen Mittwoch einigten sich Bund und Länder zu gemeinsamen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Der Lockdown wurde beschlossen und tritt am kommenden Montag (2.11.) in Kraft. Jedes Bundesland muss dabei seine eigene Verordnung auf den Weg bringen. Klar war, dass der Amateursport zum Erliegen kommen und dort eine Kontaktbeschränkung von maximal zehn Personen aus zwei Haushalten herrschen soll – bundesweit. Hintergrund war die einheitliche Regelung, da immer öfter Unmut aufkam, warum man in dem einen Bundesland einige Dinge tun durfte, die in einem anderen Bundesland untersagt waren. Wohlgemerkt: am Mittwoch waren sich alle Ministerpräsidenten einig – doch die Realität sieht erneut anders aus.

Zwei Bundesländer scheren aus

Berlin und Mecklenburg-Vorpommern scheren aus, haben für sich entschieden, dass Kinder und Jugendliche eine Sonderstellung erhalten. Das Beispiel aus Schwerin zeigt, dass hier in Fußballvereinen, Tanzschulen und Schwimmbädern das Training weiterhin für Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren möglich ist. Gruppentraining ist somit erlaubt. Diese Regelung kann allerdings wieder in den Landkreisen mit hohen Infektionszahlen anders gehandhabt werden. Der Flickenteppich ist also schon vor dem Lockdown-Start geknüpft.

„Dann fahre ich eben fünf Minuten…“

Einige Bundesländer haben ihre Verordnungen bereits veröffentlicht. In Schleswig-Holstein soll diese am Sonntag kommen. Setzt Ministerpräsident Daniel Günther die vereinbarten Beschlüsse von vergangenem Mittwoch um, ist Training in Gruppen in Lübeck verboten, doch einen Steinwurf weiter in Herrnburg (Landkreis Nordwestmecklenburg) erlaubt.

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Aktuelle Zahlen

Die aktuellen Inzidenzwerte (Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen) in der Region sehen für den 31.10.2020 (Vortag in Klammern) wie folgt aus:

Stormarn 64,3 (62,7)
Lübeck 54,5 (50,3)
Ostholstein 29,9 (28,4)
Herzogtum Lauenburg 62,6 (60,1)
Segeberg 71,4 (73,2)
Nordwestmecklenburg 32,4 (30,5)
Hamburg 92,9 (93,4)

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