Lübeck – Der Deutsche Volleyballverband (DVV) hat für die abgebrochene Saison in der Halle aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Lage (Covid-19) eine schnelle und unkomplizierte Regelung getroffen.
Kein Meister aber Auf- und Absteiger, nur wie?
Ein Meistertitel wird nicht vergeben. Hier teilt der Verband folgendes mit: Für diejenigen Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs als Aufsteiger bzw. Absteiger eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar feststehen, gelten die bestehenden Regelungen, das heißt sie steigen auf, beziehungsweise müssen absteigen.
Angebot für Vereine
Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Abstiegsplatz sind und rechnerisch einen Nichtabstiegsplatz gemäß den festgelegten Regularien erreichen könnten, erhalten das Angebot, für die Saison 2020/2021 in dieser Spielklasse zu bleiben.
Aufstieg, wenn rechnerisch möglich
Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs nicht auf einem Aufstiegsplatz sind und rechnerisch eine Platzierung erreichen könnten, die gemäß den festgelegten Regularien zum Aufstieg berechtigen, erhalten das Angebot zusätzlich in die höhere Spielklasse aufzusteigen.
Das gilt allerdings nur, wenn die maximale Staffelstärke von 14 Mannschaften in der Saison 2020/2021 nicht überschritten wird. Die spielleitende Stelle der übergeordneten Spielklasse entscheidet darüber abschließend.
Absteiger neue Saison
Aus den Staffeln, die in der Saison 2020/2021 mit der Maximalanzahl von 14 Mannschaften spielen, steigen am Ende der Saison bis zu 4 Mannschaften ab. Wie die Regelungen auf Landesebene aussehen, sollen die jeweiligen Landesverbände entscheiden.
Vorbild für andere Sportarten?
Kann diese Regelung auf andere Sportarten übertragen werden? Der Volleyball-Bundesliga (VBL) ging es in erster Linie um das Überleben. Damit haben die Vereine eine vermutlich faire Regelung getroffen.
Bildquellen
- Palmberg Schwerin: Lobeca/Kaben
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